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Allgemein

Buchungssätze

Grundsätze

Buchungssätze sind ein wichtiger Bestandteil der doppelten Buchführung, da jeder Geschäftsvorfall in zweifacher Weise gebucht wird. Ein Geschäftsvorfall erzeugt mindestens eine Soll- und eine Haben-Buchung, so verändert die Buchung auch mindestens zwei Konten. Allgemein wird vom Soll-Konto (links) an Haben-Konto (rechts) gebucht. So lautet der Buchungssatz „Soll an Haben“. Die Buchung erfolgt in so genannten „T-Konten“. Es gibt „einfache“ und „zusammengesetzte“ Buchungssätze. Beim einfachen Buchungssatz sind zwei Konten betroffen (eins im Soll und eins im Haben). Beim zusammengesetzten Buchungssatz sind mehr, als zwei Konten betroffen. Bestes Beispiel eines zusammengesetzten Buchungssatzes ist, wenn beispielsweise eine neue Maschine gekauft wird, bei der die Umsatzsteuer zudem noch verbucht werden muss.

 

Regeln beim Erstellen eines Buchungssatzes

  1. Welche Konten sind bei dem Geschäftsvorfall betroffen?
  2. Welche Kontoarten sind betroffen? Handelt es sich um ein Aktiv- oder Passivkonto und ist es ein Aufwands- oder Ertragskonto?
  3. Es muss bestimmt werden, ob eine Minderung, oder Mehrung auf dem Konto erfolgt.
  4. Man muss ermitteln, ob man auf der Soll- oder Haben-Seite buchen muss.
  5. Nun wird der Buchungssatz nach dem Muster „Soll an Haben“ gebucht.

 

Beispiel eines „einfachen“ Buchungssatzes: Ein Kunde bezahlt eine offene Forderung von 500€ per Banküberweisung.

  1. Es sind die Konten Bank und Forderungen betroffen
  2. Es sind beides Aktivkonten (für später: es handelt sich hier um ein Aktivtausch)
  3. Auf dem Konto Bank liegt eine Mehrung vor, auf dem Konto Forderungen eine Minderung
  4. Das Konto Bank liegt auf der Soll-Seite, das Konto Forderung auf der Haben-Seite
  5. Der Buchungssatz lautet: Bank 500€ an Forderungen 500€ (oder verkürzt: Bank an Forderungen 500€)

 

Beispiel eines „zusammengesetzten“ Buchungssatzes: Auf Ziel wird eine neue Maschine für 10.000€ netto gekauft. Auf der Rechnung sind 19% Umsatzsteuer ausgewiesen.

  1. Es handelt sich bei den betroffenen Konten um Verbindlichkeiten, Maschinen und Vorsteuer
  2. Bei den Konten Maschinen und Vorsteuer handelt es sich um Aktivkonten, die Verbindlichkeiten sind ein Passivkonto.
  3. Auf allen drei Konten liegt eine Mehrung vor (für später: es handelt sich hier um eine Aktiv-Passiv-Mehrung)
  4. Da Maschinen und die Vorsteuer Aktivkonten sind und eine Mehrung vorliegt, werden diese im Soll gebucht. Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich allerdings um ein Passivkonto, auf welchem ebenfalls eine Mehrung vorliegt. Deshalb wird hier im Haben gebucht
  5. Der Buchungssatz lautet: Maschinen 10.000€ und Vorsteuer 1.900€ an Verbindlichkeiten 11.900€

 

Bilanzveränderungen

Jede Buchung eines Geschäftsvorfalls verändert auch die Bilanz. Es gibt vier Typen, wie sich die Bilanz verändern kann:

  1. Aktivtausch

Beim Aktivtausch werden Vermögenswerte nur auf der Aktiv-Seite verändert. Zum Beispiel wird eine Maschine für 100.000€ gekauft. So nimmt das Bankguthaben zwar ab, das Sachvermögen nimmt aber um die gleiche Summe zu. Da sowohl das Bankguthaben und das Sachvermögen Posten auf der Aktiv-Seite sind, ändern sich nur die Vermögenswerte auf der Aktiv-Seite. Sie werden sozusagen „getauscht“. Die Bilanzsumme ändert sich nicht.

  1. Passivtausch

Wie beim Aktivtausch können sich beim Passivtausch nur Posten auf einer Seite der Bilanz verändern. Hier ändern sich das Eigenkapital und/oder die Verbindlichkeiten. Zum Beispiel wird eine Lieferantenforderung von 10.000€ mit einem Darlehen in gleicher Höhe beglichen. Dies sind beides Posten auf der Passiv-Seite, welche hier wieder nur „getauscht“ werden. Auch hier ändert sich die Bilanzsumme nicht.

  1. Aktiv-Passiv-Mehrung (Bilanzverlängerung)

Bei der Aktiv-Passiv-Mehrung, auch Bilanzverlängerung genannt, nehmen sowohl die Aktiv-, als auch die Passiv-Seite um den gleichen Wert zu. Es werden also beide Seiten der Bilanz erhöht. Beispielsweise werden Büromöbel für 5.000€ auf Ziel gekauft. So steigt die Betriebs- und Geschäftsausstattung auf der Aktiv-Seite um 5.000€, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf der Passiv-Seite, steigt ebenfalls um 5.000€.

  1. Aktiv-Passiv-Minderung (Bilanzverkürzung)

Ebenso, wie bei der Aktiv-Passiv-Mehrung, werden bei der Aktiv-Passiv-Minderung, welche auch Bilanzverkürzung genannt wird, beide Seiten der Bilanz angesprochen. Hier nehmen allerdings beide Seiten der Bilanz um den gleichen Wert ab. Zum Beispiel wird eine monatliche Rate eines Darlehens in Höhe von 3.000€ an die Bank zurückgezahlt. So wird das Bankkonto auf der Aktiv-Seite um 3.000€ reduziert, aber auch die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um den gleichen Betrag.

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